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| Thema: Die Burg-Regeln So Okt 21, 2018 2:20 pm | |
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Die Burg-Regeln
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit und Verständlichkeit wird grundsätzlich auf die gleichzeitige Verwendung der geschlechtlichen Personenbezeichnung verzichtet. Geschlechtsneutrale Formulierungen werden angestrebt, sind jedoch nicht immer möglich.
1. Jedem Bewohner, welcher das achtzehnte (in Zahlen 18) Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wird ein Mentor zugewiesen, welcher für allgemeine Fragen und Probleme zur Verfügung steht. 1.1. Des weiteren dürfen nicht volljährige Bewohner das Burggelände nicht ohne Abmeldung bei ihrem Mentoren verlassen und dies auch nur in Gruppen von mindestens 2 Personen. Hierbei müssen sie vor 22 Uhr abends wieder in der Burg anwesend sein. 1.2. Der zuständige Mentor ist für das pünktliche Erscheinen bzw. dem Fehlen seines Schützlings verantwortlich und wird zur Rechenschaft gezogen.
2. Die eigenen Räumlichkeiten sollten beim Verlassen abgeschlossen werden. 2.1. Jeder Bewohner ist für sein eigenes Hab und Gut verantwortlich. Zerstörung oder Abhandenkommen dieser fällt nicht den Verantwortungsbereich der Burgbesitzer und sie übernehmen keinerlei Haftung. Wertgegenstände können bei den Burgbesitzern ggf. zur Aufbewahrung abgegeben werden. 2.2. Des weiteren muss jeder Bewohner seine Kleidung selber waschen und für Unversehrtheit | eventuellen Neuanschaffungen sorgen. 2.3. In den Räumlichkeiten sind offene Feuerstellen, wie z.B. Kerzen verboten, um die Brandgefahr zu vermeiden. Ein Bruch dieser Regel für zu Verwarnung mit Strafen bis hin zum Verweis. 2.4. Die Zimmer sind ausgestattet mit einem einfach Bett, einem Kleiderschrank, einem Schreibtisch und einem Stuhl. Für weitere Einrichtungen ist jeder Bewohner selbst zuständig und darf dieses nach eigenen Vorstellungen gestalten.
3. Jeder Bewohner ist für seine Nahrungs- bzw. Flüssigkeitsaufnahme selbst zuständig. D.h. auch für das Kochen und Zubereiten seiner Mahlzeiten muss man selbst sorgen. 3.1 Die Küche darf zum Kochen benutzt werden. Anschließend ist sie jedoch sauber und aufgeräumt zu verlassen. 3.2. Für das Auffüllen der Nahrungsmittel und Konserven sind alle Bewohner der Burg zuständig. Dies kann durch Kauf im Dorf oder durch das Pflegen des Gemüse- und Obstgartens erfolgen.
4. Übernachtungsgäste sind nicht gestattet! Weder aus dem Dorf stammend, noch anderweitig ansässig.
5. Bei Krankheiten ist unverzüglich der Dorfarzt aufzusuchen, um mögliche Epidemien zu vermeiden! Hinweise auf ein Nichtbeachten werden verfolgt und dementsprechend bestraft.
6. Medien dürfen in eingeschränktem Umfang benutzt werden - soweit diese funktionieren. Aufzeichnung, Besitz, Nutzung und Verbreitung von Filmen oder elektronischen Aufzeichnungen Gewalt verherrlichenden oder pornografischen Inhalts ist verboten. 6.1. Hierbei muss erwähnt werden, dass die Aufnahme von Fotos und Videos in der gesamten Burg, sowie dem zugehörigen Gelände nicht funktionieren und nur bis zur Unkenntlichkeit verschwommene Aufzeichnungen entstehen. 7.1. Das gesamte Gelände, einschließlich des Dorfes liegt in einem Funk-Loch. Bei dringenden Telefonaten bitte an die Burgbesitzer wenden.
7. Sachbeschädigung am Eigentum der Burgbesitzer ist nicht gestattet. Dies beinhaltet Mauerwerk, Einrichtung, Wand- & Bodenbeläge, Fenster & Türen, sowie die Blumen- & Gemüsebeete. Schaden durch Wiedersetzung und mutwillige Zerstörung muss ausgeglichen werden und führt zum sofortigen Ausschluss aus der Gemeinschaft. Abhandenkommen dieser fällt nicht den Verantwortungsbereich der Burgbesitzer.
8. Waffen gemäß Waffengesetz sind strikt verboten. Ebenso verboten sind Softairs, Gotchas u.a., genauso wie alles andere, was einer Waffe ähnlich sieht. Wer in Besitz einer Waffe ist, muss mit dem sofortigen Verweis rechnen.
9. Für die Pflege der Badezimmer und Gemeinschaftsräumlichkeiten sind die Bewohner in der Gesamtheit zuständig. Die Regelung dessen ist ihnen überlassen.
Die Regeln können nach Belieben der Burgbesitzer erweitert und verändert werden.
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